1. Geltungsbereich: Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen HABA Küchen & Möbel GmbH sowie HABA Elements GmbH (im Folgenden „HABA“) und dem Kunden.
2. Verbrauchergeschäfte: Ein Verbrauchergeschäft liegt vor, wenn das Rechtsgeschäft mit einer Person abgeschlossen wird, für die das Geschäft nicht zum Betrieb ihres Unternehmens gehört (§ 1 KSchG).
3. Abweichende Bedingungen: Abweichende Bedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Zustimmung von HABA. Mündliche Vereinbarungen gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
4. Zusagen von Mitarbeitern: Mitarbeiter von HABA sind nicht befugt, von diesen AGB abweichende Zusagen zu machen, sofern dies nicht schriftlich bestätigt wird.
5. Kostenvoranschläge: Kostenvoranschläge sind unverbindlich und entgeltlich. Das Entgelt wird bei Auftragserteilung angerechnet. Mündliche Kostenschätzungen sind unverbindlich und unentgeltlich.
6. Geistiges Eigentum: Pläne, Skizzen, technische Unterlagen sowie Prospekte, Kataloge und Muster bleiben Eigentum von HABA. Jede Verwertung bedarf der schriftlichen Zustimmung. Unbefugte Nutzung kann eine Abstandsgebühr von 25 % der Voranschlagssumme nach sich ziehen.
7. Vertragsschluss: Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme des Angebots durch den Kunden zustande. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung.
8. Rücktrittsrecht: Kunden können unter den Bedingungen des Konsumentenschutzgesetzes (§ 3 KSchG) von ihrem Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Die Rücktrittsfrist beträgt sieben Tage ab Vertragsabschluss oder Übermittlung einer Belehrung über das Rücktrittsrecht.
9. Stornogebühren: Bei Stornierungen nach der schriftlichen Auftragserteilung ist HABA berechtigt, folgende Gebühren zu verlangen:
- 30% der Auftragssumme >10 Wochen vor vereinbarten Liefertermin
- 70% der Auftragssumme >2 Wochen vor vereinbarten Liefertermin
- 90% der Auftragssumme <2 Wochen vor vereinbarten Liefertermin
10. Preisänderungen: HABA ist berechtigt, Preiserhöhungen, die durch Lohnsteigerungen oder Materialkosten verursacht werden, auf den Kunden umzulegen. Preissenkungen werden weitergegeben.
11. Mitwirkungspflicht des Kunden: Der Kunde hat sicherzustellen, dass alle Voraussetzungen zur Leistungserbringung durch HABA erfüllt sind, z. B. Bereitstellung von Strom oder Genehmigungen. Maurerarbeiten oder ähnliche Vor- bzw. Nacharbeiten sind durch den Kunden zu organisieren und anfallende Kosten werden nicht von HABA übernommen, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
12. Liefertermine: Liefertermine gelten als voraussichtliche Termine, sofern nicht ausdrücklich Fixtermine vereinbart wurden. Der Kunde ist verpflichtet, Teillieferungen anzunehmen, wenn diese zumutbar sind.
13. Eigentumsvorbehalt: Alle gelieferten und montierten Artikel bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von HABA. Bei Zahlungsverzug ist HABA berechtigt, die Ware zurückzunehmen, ohne dass dies als Vertragsrücktritt gilt.
14. Zahlungsbedingungen:
- 30 % der Auftragssumme sind bei Erhalt der Auftragsbestätigung fällig.
- Weitere 30 % sind bei Anlieferung in unser Lager fällig.
- Der Restbetrag ist bei Fertigstellung und Rechnungslegung zu zahlen. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu begleichen.
15. Verzugszinsen und Mahnspesen: Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von 9,2 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Mahnspesen betragen € 50 pro Mahnung.
16. Gewährleistung: Für Verbrauchergeschäfte gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen. Für alle anderen Geschäfte:
- Mängel sind unverzüglich anzuzeigen.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate für bewegliche Sachen und 18 Monate für unbewegliche Sachen.
- Die Wahl zwischen Verbesserung und Austausch liegt bei HABA.
17. Haftung: HABA haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstanden sind. Diese Einschränkung gilt nicht für Verbrauchergeschäfte bei Personenschäden.
18. Adressänderungen: Adressänderungen sind HABA unverzüglich mitzuteilen. Zustellungen an die zuletzt bekannte Adresse gelten als rechtswirksam. Sollte eine Adressänderung nicht mitgeteilt werden, fallen für jeden erforderlichen Schriftverkehr Gebühren in Höhe von € 25 an.
19. Gerichtsstand: Gerichtsstand ist Innsbruck, Österreich.
Diese AGB gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen HABA und ihren Kunden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
20. Salvatoresche Klausel: Bei Nichtigkeit einzelner Bestimmungen der vorliegenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ behalten alle anderen ihre Gültigkeit.